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   OLG Hamm, 20.07.1973 - 15 W 63/72   

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OLG Hamm, 20.07.1973 - 15 W 63/72 (https://dejure.org/1973,1572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.1973 - 15 W 63/72 (https://dejure.org/1973,1572)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 1973 - 15 W 63/72 (https://dejure.org/1973,1572)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2000 (Ls.)
  • NJW 1974, 336 (Ls.)
  • DNotZ 1976, 307
  • DB 1973, 2034
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2016 - 11 W 5/16

    Handelsregistereintragung: Erteilung der Prokura durch einen Apotheker

    Die Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Registergerichts im Amtslöschungsverfahren ist nicht in der Weise beschränkt, dass es bei rechtlichen Zweifeln an der Zulässigkeit der Eintragung stets von einer Löschung abzusehen hätte und nur bei offenkundigen Verstößen eingreifen dürfte (OLG Hamm DB 1973, 2034).
  • BGH, 12.11.1984 - II ZB 2/84

    Eintragung einer GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin einer KG bei

    Fraglich ist aber, ob dieser Grundsatz auch dann gilt, wenn die Führung der Firma wegen des Hinweises auf ein bei dem früheren Inhaber nicht gegebenes Gesellschaftsverhältnis unzulässig war und bei dem neuen Unternehmensträger ein der Firmenbezeichnung entsprechendes Gesellschaftsverhältnis vorliegt (verneinend: OLG Hamm, DB 1973, 2034, 2035) [OLG Hamm 20.07.1973 - 15 W 63/72].
  • OLG Frankfurt, 07.07.1981 - 20 W 267/81

    Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat

    Fehlerhaft ist schon die Auffassung der Vorinstanzen, daß § 142 Abs. 1 FGG es bei zweifelhafter Rechtslage gestatte, den die Löschung anregenden Beteiligten ohne weiteres auf den Rechtsweg zu verweisen (OLG Hamm Rpfleger 1973, 405 = DNotZ 1976, 307 ; Bumiller/Winider,a Aufl. 1980, § 142 FGG, Anm. 7; Keidel/Kuntze/Winkler, 11. Aufl. 1978, § 142 FGG, Rd.-Nr. 17); denn nur für die Löschung selbst und nicht schon für die Einleitung des Verfahrens ist zu fordern, daß die Unzulässigkeit der Eintragung rechtlich "absolut zweifelsfrei" sein müsse (KG DNotZ 1929, 279 ; Jansen, 2. Aufl, 1970, § 142 FGG, Rd.-Nr. 9).
  • BayObLG, 23.12.1980 - BReg. 2 Z 67/80

    Zur Eintragung einer Personenhandelsgesellschaft im Grundbuch

    Zulässig wäre die fortgeführte Firma eines Einzelkaufmanns mit zwei Namen, die mit dem ein Gesellschaftsverhältnis andeutenden Zeichen "&" verbunden sind, ohne Beifügung eines Nachfolgezusatzes nur, wenn sie nicht als täuschend im Sinn des § 18 Abs. 2 HGB angesehen werden könnte (vgl. hierzu OLG Hamm Betrieb 1973, 2034/2036; Baumbach/Duden HGB 24. Aufl. §§ 22, 23 Anm. 2 C, § 24 Anm. 2 D; Schlegelberger HGB 5. Aufl. § 22 RdNr. 20; Lindaeher BB 1977, 1676 /1679; vgl. auch BayObLGZ 1978, 48 /5 f.).
  • OLG Köln, 16.11.1987 - 2 Wx 45/87

    Personenhandelsgesellschaft; Kommanditgesellschaft; Kommanditistenrolle;

    Unzulässig ist weiter die Führung einer Gesellschaftsfirma, wenn durch das Ausscheiden eines Gesellschafters ein Einzelunternehmen entstanden ist (OLG Hamm, DB 1973, 2034).
  • LG Saarbrücken, 09.03.1981 - 5 T 528/80

    Zum Umfang einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu einem Kaufvertrag mit

    Fehlerhaft ist schon die Auffassung der Vorinstanzen, daß § 142 Abs. 1 FGG es bei zweifelhafter Rechtslage gestatte, den die Löschung anregenden Beteiligten ohne weiteres auf den Rechtsweg zu verweisen (OLG Hamm Rpfleger 1973, 405 = DNotZ 1976, 307 ; Bumiller/Winider, a Aufl. 1980, § 142 FGG, Anm. 7; Keidel/Kuntze/Winkler, 11. Aufl. 1978, § 142 FGG, Rd.-Nr. 17); denn nur für die Löschung selbst und nicht schon für die Einleitung des Verfahrens ist zu fordern, daß die Unzulässigkeit der Eintragung rechtlich "absolut zweifelsfrei" sein müsse (KG DNotZ 1929, 279 ; Jansen, 2. Aufl, 1970, § 142 FGG, Rd.-Nr. 9).
  • BGH, 21.11.1974 - II ZB 8/73

    Anforderungen an die Erledigung eines Verfahrens in der Hauptsache

    Da es diese Frage abweichend von einer Entscheidung des Kammergerichts in Berlin (Beschl. v. 20.6. 35 - I Wx 310/35, HRR 35 Nr. 1472) verneinen wollte, hat es die Sache gemäß § 23 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof vorgelegt (vgl. NJW 1973, 2000).
  • LG Wuppetal, 25.02.1981 - 6 T 121/81

    Bezeichnung des Teileigentums in der Teilungserklärung

    Fehlerhaft ist schon die Auffassung der Vorinstanzen, daß § 142 Abs. 1 FGG es bei zweifelhafter Rechtslage gestatte, den die Löschung anregenden Beteiligten ohne weiteres auf den Rechtsweg zu verweisen (OLG Hamm Rpfleger 1973, 405 = DNotZ 1976, 307 ; Bumiller/Winider,a Aufl. 1980, § 142 FGG, Anm. 7; Keidel/Kuntze/Winkler, 11. Aufl. 1978, § 142 FGG, Rd.-Nr. 17); denn nur für die Löschung selbst und nicht schon für die Einleitung des Verfahrens ist zu fordern, daß die Unzulässigkeit der Eintragung rechtlich "absolut zweifelsfrei" sein müsse (KG DNotZ 1929, 279 ; Jansen, 2. Aufl, 1970, § 142 FGG, Rd.-Nr. 9).
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